Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 979/08

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Antragssteller.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500, EUR festgesetzt.


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