Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 801/09

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der Wertfestsetzung erster Instanz für beide Rechtszüge auf jeweils 2.500,00 EUR festgesetzt.


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