Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 846/09

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Unter entsprechender Änderung der erstinstanzli¬chen Streitwertentscheidung wird der Streitwert für beide Rechtszüge auf je 4.000 EUR festgesetzt.


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