Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1028/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.250 EUR festgesetzt.


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