Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 1745/07

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungs¬ver¬fah-rens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungs¬ver¬fah¬ren auf 15.000 EUR festgesetzt.


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