Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 1965/08

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 319,93 EUR festgesetzt.


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