Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1003/09

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2009 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 45.000,- Euro festgesetzt.


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