Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 895/09

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 15. Juni 2009 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage VG Aachen 3 K 765/09 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 17. April 2009 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


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