Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1091/09

Tenor

Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.


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