Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1048/09

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird teilweise geändert und mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wie folgt neu gefasst:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 17 K 1550/09 vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den Anschlussbeitragsbescheid der Antragsgegnerin vom 10. März 2009 wird angeordnet, soweit in ihm der festgesetzte Beitrag zum 14. April 2009 fällig gestellt und zur Zahlung aufgefordert wird. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 24.442,67 Euro festgesetzt.


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