Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 E 1044/09

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 20. Juli 2009 aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdever-fahrens.

Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.


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