Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 313/09

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der Bescheid des beklagten Prüfungsamtes vom 16. November 2006 und der Widerspruchsbe¬scheid vom 16. Mai 2007 werden teilweise auf¬gehoben.

Das beklagte Prüfungsamt wird verpflichtet, die Aufsichtsarbeit der Klägerin im Strafrecht unter Beachtung der Rechtsauffas¬sung des Gerichts erneut bewerten zu lassen und die Klägerin über das Ergebnis ihrer Prüfung neu zu bescheiden.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechts¬zü¬gen tragen die Klägerin zu 9/10 und das be¬klagte Prüfungsamt zu 1/10.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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