Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 1881/09

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Antragsverfahrens trägt der Kläger.

Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 4.863,48 Euro festgesetzt.


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