Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 1564/08

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird, soweit darin der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab-gelehnt worden ist, geändert.

Der Klägerin wird zur Durchführung des erstinstanz-lichen Klageverfahrens ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin I. – D. aus B. gewährt.

Außergerichtliche Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


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