Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 2016/08

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Streitwertstufe bis zu 300,00 EUR festgesetzt.


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