Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 404/09

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 24. Juni 2009 wird auf Kosten des Antragstellers zu¬rückgewiesen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfah¬ren auf 5.000, Euro festgesetzt.


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