Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 2604/07

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der Bescheid des beklagten Prüfungsamtes vom 12. Oktober 2005 und der Widerspruchsbe¬scheid vom 1. Juni 2006 werden auf¬gehoben.

Das beklagte Prüfungsamt wird verpflichtet, die zivilrechtliche Aufsichtsarbeit Z 4 des Klägers unter Beachtung der Rechts¬auffas¬sung des Ge¬richts erneut bewerten zu lassen und den Kläger über das Ergebnis seiner Prüfung neu zu be¬scheiden.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechts¬zü¬gen tragen der Kläger zu 6/7 und das be¬klagte Prüfungsamt zu 1/7.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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