Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 2086/08

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Ur¬teil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 17. Juni 2008 geändert.

Der Bescheid des Beklagten vom 18. April 2006 und der Widerspruchsbescheid vom 7. Juli 2006 werden (insgesamt) aufgehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für die G. Musikschule Rundfunkgebühren¬befreiung für ein Fernsehgerät und 17 Hörfunk¬geräte für den Zeitraum vom 1. September 2005 bis zum 31. August 2008 zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutrei-benden Betrages abwen¬den, wenn nicht die Klä-gerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Si-cherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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