Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1412/09

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der erstinstanz-lichen Streitwertfestsetzung – für das Verfahren erster Instanz jeweils auf die Stufe bis zu 40.000,00 Euro festgesetzt.


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