Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 E 1193/09

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf bis zu 25.000,00 EUR festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei.

Kosten werden nicht erstattet.


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