Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1057/09

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. Juni 2009 wird zurückgewiesen.

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Be¬schluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. Juni 2009 mit Ausnahme der Streitwertfest¬¬¬set-zung geändert.

Der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage ge¬gen die Aus-kunftsanordnung der Antrags¬gegnerin vom 22. Januar 2009 wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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