Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 820/09

Tenor

Es wird festgestellt, dass sich die Hauptsache erledigt hat.

Der angegriffene Beschluss ist wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.500,-- Euro festgesetzt.


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