Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1494/07

Tenor

Der Antrag der Kläger zu 2. bis 4. wird verworfen.

Der Antrag der Klägerin zu 1. wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 20.000 EUR festgesetzt.


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