Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 1400/09

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. 8. 2009 ist mit Ausnahme der Streitwertfest¬set-zung wirkungslos.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfah¬rens und von den Gerichtskosten erster In-stanz 1,0 der Verfahrensgebühr. Die übrigen Kosten des erstinstanzli¬chen Verfahrens trägt die Antrags-gegnerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah¬ren auf 2.500,- Euro festge¬setzt.


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