Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 E 1303/09

Tenor

Nr. 3 des angefochtenen Beschlusses wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfah-ren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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