Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1254/09

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwer-deverfahrens mit Ausnahme der außer¬gerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdever¬fah¬ren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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