Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 B 1436/09

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird

ebenfalls auf 2.011,14 Euro festgesetzt.


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