Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1329/09

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwer-deverfahrens mit Ausnahme der außer¬gericht¬lichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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