Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 891/09

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutrei¬benden Betrags abwenden, wenn nicht die Klä¬gerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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