Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 17 A 251/07

Tenor

Das Berufungsverfahren wird eingestellt, soweit die Berufung zurückgenommen worden ist.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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