Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 1236/07

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Wider-spruchsbescheides vom 21. Oktober 2004 verurteilt, die dienstliche Beurteilung vom 6. Juli 2004 in der Fassung der Abänderungen vom 12. Juli 2004 und 8. März 2007 aufzuheben und den Kläger aus Anlass des Ablaufs seiner Probezeit unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu beur¬teilen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreiben-den Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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