Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 993/09

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller ¬wird der Be-schluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 3. Juli 2009 geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antrag-steller (VG Arnsberg - 3 K 2962/08 -) wird wieder-hergestellt bzw. angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird für beide Instanzen auf jeweils 15.000,00 Euro festgesetzt.


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