Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 1628/09

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 804,72 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6 7 8

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.