Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 1340/08.PVL

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der auf die mündliche Anhörung vom 24. April 2008 ergangene Beschluss der Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen des Verwaltungsgerichts Aachen teilweise geändert.

Der Beteiligte ist verpflichtet, die Teilnahme von für Personal- und Organisationsangelegenheiten zuständige Beschäftigte des Antragstellers an Erörterungsgesprächen gemäß § 66 Abs. 2 Satz 5 und 6 LPVG zu dulden.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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