Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 3197/07

Tenor

Das angegriffene Urteil wird geändert: Der Beitragsbescheid des Beklagten vom 26. Oktober 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 3. Januar 2007 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Beklagte.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.927,11 Euro festgesetzt.


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