Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 1099/08

Tenor

Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28. Februar 2008 wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 4000,‑ Euro festgesetzt.


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