Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 903/09

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen Ziffer 1 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Düssel-dorf vom 15. Juni 2009 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwer-deverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattet werden.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 20.000,- Euro festgesetzt.


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