Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 1562/09

Tenor

Der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 9. Juli 2009 (Az.: 9 K 4525/09) gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 22. Juni 2009 wird angeordnet.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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