Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 549/09

Tenor

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung ¬gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. Dezember 2008/5. Januar 2009 wird zurückge¬wie¬sen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfah-ren auf 50.000,-- Euro festgesetzt.


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