Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1786/09

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 3. Dezember 2009 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.


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