Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 B 1797/09

Tenor

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers

zurückgewiesen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren sowie - unter

entsprechender Abänderung der verwaltungsgerichtlichen

Festsetzung - für das einstweilige Rechtsschutzverfahren

erster Instanz wird jeweils auf 5.000,- Euro festgesetzt.


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