Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 410/09

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Be-schluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. No-vember 2009 aufgehoben. Die Sache wird an das Verwaltungsgericht Köln zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.


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