Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1808/09

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers ¬gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 19. November 2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der An-tragsteller.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.