Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 88/09.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Pro-zesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsan-walts wird abgelehnt.

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ¬gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 20. November 2008 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfah-rens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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