Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 432/09

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungs¬verfah-rens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfah¬ren auf 4.000,00 EUR festgesetzt.


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