Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 B 66/10

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Be-schluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. Dezember 2009 geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 7038/09 (VG Köln) gegen die Ordnungsverfügung des An-tragsgegners vom 21. September 2009 wird hinsicht-lich der Anordnung, umsturzgefährdete Bäume zu beseitigen, wiederhergestellt, hinsichtlich der hierauf bezogenen Androhung der Ersatzvornahme ange¬ordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 4.000,- Euro festgesetzt.


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