Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 18/10

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 27. November 2009 wird als unzulässig verworfen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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