Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 B 854/09

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwer-deverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf einen Betrag bis 1.500,00 Euro festgesetzt.


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