Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 177/10

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin ¬gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 18. Januar 2010 wird auf Kosten der Antragstel¬lerin zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerde¬verfah-ren auf 17.500,- EUR festgesetzt.


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