Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 133/10

Tenor

Nr. 1 des angefochtenen Beschlusses wird geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Besetzung der im Streit befindlichen Stellen in der Sachbearbeitung im KK 42 - Kriminalwache - mit den Beigeladenen rückgängig zu machen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen der Antragsteller und der Antragsgegner je zur Hälfte. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- EUR festgesetzt.


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